Teilerfolg vor Gericht

Im Verfahren gegen Johannes Dörrenbächer wurde heute vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erwirkt. Unser Protest und unser ziviler Ungehorsam in Form von Sitzblockaden bleibt damit weiterhin eine straffreie Handlung. Wir freuen uns über diese Einstellung, die sicherlich auch Ergebnis der großen Solidarität der Düsseldorfer Stadtgesellschaft ist, und fordern alle auf, sich weiterhin an unseren Aktionen zu beteiligen.

Da unter der Auflage eingestellt wurde, 1.200 Euro an die Kinderhospiz zu zahlen, kümmert sich unser Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nun darum, dass dieses Geld für den Betroffenen schnell zusammen kommt. Wie bisher bleibt es dabei, dass wir niemanden alleine lassen. Alle, die sich an unseren Aktionen beteiligen, können mit der vollen Solidarität des Bündnisses rechnen. Wir lassen uns nicht einschüchtern von Strafverfolgungen und stehen auch in Zukunft fest zusammen. Wir bleiben dabei Sitzblockaden sind ein legitimes Mittel des Protestes gegen Rassismus!

Erster Verhandlungstag geht ohne Entscheidung zu Ende

Der erste Verhandlungstag gegen den DSSQ-Aktivisten Kaspar Michels wegen Hochhalten eines Protestschildes gegen die AfD ging mit einer Vertagung aus. Wir finden, das Verfahren hätte heute ohne Auflagen eingestellt werden müssen. Wer ein Protestschild hoch hält und dabei alle Absprachen mit der Polizei einhält, sollte nicht im Nachhinein nachweisen müssen, dass dieser Protest keine Straftat war! Darum lehnte Kaspar Michels die Zahlung von 600 Euro für eine Einstellung des Verfahrens ab. Wir fordern daher für die nächste Verhandlung entweder die Einstellung ohne Auflagen oder einen Freispruch für Kaspar. Wenn Strafverfolgungsbehörden und Justiz mit fragwürdigen Begründungen Proteste gegen Rassismus mit Strafen verfolgen, sehen wir das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit in Gefahr. DSSQ und seine Mitgliedsorganisationen sowie zahlreiche andere Akteure der Zivilgesellschaft haben heute vor dem Landgericht ihre Solidarität und ihren Protest gezeigt. Wir werden auch die kommenden Verfahren gegen Aktivisten von DSSQ kritisch begleiten. Wir danken euch allen für eure Unterstützung!

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Prozesse gegen DSSQ-Aktivisten

Am Aschermittwoch, den 14.02.2018 um 11:00 Uhr nimmt der jüngste polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Irrsinn weiter seinen Lauf. Denn dann steht Kaspar Michels, Gewerschafts- und DSSQ-Aktivist in Düsseldorf vor Gericht. Wir rufen daher zu Protesten ab 10:00 Uhr vor das Amtsgericht Düsseldorf auf. Kaspar wird vorgeworfen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Er hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

Das Strafverfahren von Kaspar steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen gegen DSSQ-Aktivist*innnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. Nur eine Woche später steht Johannes Dörrenbächer ebenfalls DSSQ-Aktivist vor Gericht. Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr beginnt sein Prozess. Er soll im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und rassistischen Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade teilgenommen haben und nun 2.500 Euro zahlen: http://duesseldorf-stellt-sich-quer.de/2018/01/25/zivilcourage-darf-nicht-kriminalisiert-werden/

Aber auch das Verfahren gegen Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit geht in Kürze in die zweite Runde. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Wir zeigen uns solidarisch mit allen Angeklagten. Denn Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden! Kommt zur Protestaktion am Aschermittwoch um 10:00 Uhr vor das Amtsgericht Düsseldorf und zum Prozess ab 11:00 Uhr. Kommt zum Prozess von Johannes am 20.02.2018 um 08:30 Uhr und am 09.03.2018 um 10:15 Uhr zum Prozess von Mischa und Torsten.