Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute den Prozeßtermin von Kaspar am 2. Mai aufgehoben, ob und wann der Prozeß stattfinden kann ist unklar. Kurz zuvor hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit beschlossen - dabei allerdings Kaspar die Kosten seiner Verteidigung aufgebürdet. Gegen diese Trickserei des Gerichts legte der Anwalt auftragsgemäß Beschwerde ein, mit der Intention, entweder einen Freispruch in der Hauptverhandlung am 2. Mai oder eine vorherige Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten durch die Staatskasse zu erreichen. Eine Reihe von Merkwürdigkeiten begleitet diesen Fall: So wurden die von der Verteidigung schon vor langer Zeit benannten EntlastungszeugInnen nicht für den 2. Mai geladen. Ebenfalls wurde vor dem Einstellugnsbeschluss nicht mit Kaspars Anwalt bezüglich der Bedingungen einer Verfahrensbeendigung kommuniziert. Und zu guter letzt wurde das Verfahren ohne die gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung des Angeklagten eingestellt. DSSQ stellt fest: 1. Es ist unerträglich, dass die Polizei überhaupt eine Anzeige gegen Kaspar verfaßt hat, der nichts weiter tat, als ein Schild hochzuhalten. 2. Es ist beschämend, dass auf dieser absurden Grundlage die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Kaspar erlassen hatte. 3. Es ist besorgniserregend, dass das Amtsgericht auf alle frühzeitigen Anregungen, das Verfahren wegen offensichtlicher Nichtstrafbarkeit einzustellen, nicht eingegangen ist. 4. Es ist nicht hinnehmbar, dass jetzt durch Tricksereien des Amtsgericht versucht werden soll, Kaspar auf den Kosten für seine notwendige Verteidigung gegen diesen unsinnigen Pprozeß sitzen zu lassen. Freispruch für Kaspar !