Gericht trickst rum: Prozeß gegen Kaspar verschoben

Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute den Prozeßtermin von Kaspar am 2.
Mai aufgehoben, ob und wann der Prozeß stattfinden kann ist unklar. Kurz
zuvor hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen
Geringfügigkeit beschlossen - dabei allerdings Kaspar die Kosten seiner
Verteidigung aufgebürdet. Gegen diese Trickserei des Gerichts legte der
Anwalt auftragsgemäß Beschwerde ein, mit der Intention, entweder einen
Freispruch in der Hauptverhandlung am 2. Mai oder eine vorherige
Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten durch die
Staatskasse zu erreichen.

Eine Reihe von Merkwürdigkeiten begleitet diesen Fall: So wurden die von
der Verteidigung schon vor langer Zeit benannten EntlastungszeugInnen
nicht für den 2. Mai geladen. Ebenfalls wurde vor dem Einstellugnsbeschluss
 nicht mit Kaspars Anwalt bezüglich der Bedingungen einer Verfahrensbeendigung 
kommuniziert. Und zu guter letzt wurde das Verfahren ohne die gesetzlich vorgeschriebene
Einwilligung des Angeklagten eingestellt.

DSSQ stellt fest:

1. Es ist unerträglich, dass die Polizei überhaupt eine Anzeige gegen
Kaspar verfaßt hat, der nichts weiter tat, als ein Schild hochzuhalten.

2. Es ist beschämend, dass auf dieser absurden Grundlage die
Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Kaspar erlassen hatte.

3. Es ist besorgniserregend, dass das Amtsgericht auf alle frühzeitigen
Anregungen, das Verfahren wegen offensichtlicher Nichtstrafbarkeit
einzustellen, nicht eingegangen ist.

4. Es ist nicht hinnehmbar, dass jetzt durch Tricksereien des
Amtsgericht versucht werden soll, Kaspar auf den Kosten für seine
notwendige Verteidigung gegen diesen unsinnigen Pprozeß sitzen zu lassen.

Freispruch für Kaspar !