Prozess vor dem Amtsgericht: Staatsanwaltschaft Düsseldorf sieht Schutz vor Neonazis als Straftat an

Am Donnerstag, 26.11.2015, finden vor dem Amtsgericht Düsseldorf zwei weitere Prozesse in Zusammenhang mit den Gegenprotesten gegen die rassistische Dügida-Gruppierung statt.

Angeklagt sind zwei junge Männer, die sich bei den Gegenprotesten im Frühjahr dieses Jahres vermummt haben sollen. Die Angeklagten sollen sich bei winterlicher Temperaturen ihren Schal über die Nase gezogen haben, um nicht von Neonazis wieder erkannt, beziehungsweise fotografiert zu werden. Die Staatsanwaltschaft sah dies als Straftat an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Dagegen hat einer der Angeklagten Widerspruch eingelegt.

Neonazis, darunter auch einige in der Partei „Die Rechte“, Nachfolgeorganisation der verbotenen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“ und gewaltbereite Hooligans nahmen regelmäßig an den Dügdia Demonstrationen teil. Immer wieder werden im Zusammenhang mit rechtsextremen Demonstrationen Fotos von Menschen, die an Gegenprotesten teilnehmen, gezielt genutzt, um diese beispielsweise bei Facebook zu bedrohen. Mehrfach sind Gegendemonstranten von Dügida-Teilnehmern im Umfeld der Demonstrationen angegriffen und verletzt worden.

„Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass Menschen, die sich einzig und allein vor Neonazis schützen wollten und deshalb ihr Gesicht unkenntlich gemacht haben, jetzt bestraft werden“, erklärt Oliver Ongaro vom Bündnis Düsseldorf stellt sich quer. „Das Gericht wird entscheiden müssen, ob diese, rein zu diesem Zweck, ausgeführte Selbstschutzhandlung nicht legitim war.“

Prozesstermin
Donnerstag, 26.11.2015
9.30 Uhr und 11.40 Uhr – Saal E 111
Amtsgericht Düsseldorf