Teilerfolg vor Gericht

Im Verfahren gegen Johannes Dörrenbächer wurde heute vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erwirkt. Unser Protest und unser ziviler Ungehorsam in Form von Sitzblockaden bleibt damit weiterhin eine straffreie Handlung. Wir freuen uns über diese Einstellung, die sicherlich auch Ergebnis der großen Solidarität der Düsseldorfer Stadtgesellschaft ist, und fordern alle auf, sich weiterhin an unseren Aktionen zu beteiligen.

Da unter der Auflage eingestellt wurde, 1.200 Euro an die Kinderhospiz zu zahlen, kümmert sich unser Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nun darum, dass dieses Geld für den Betroffenen schnell zusammen kommt. Wie bisher bleibt es dabei, dass wir niemanden alleine lassen. Alle, die sich an unseren Aktionen beteiligen, können mit der vollen Solidarität des Bündnisses rechnen. Wir lassen uns nicht einschüchtern von Strafverfolgungen und stehen auch in Zukunft fest zusammen. Wir bleiben dabei Sitzblockaden sind ein legitimes Mittel des Protestes gegen Rassismus!