Zivilcourage darf nicht Bestraft werden!

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Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Das Verfahren gegen Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit geht in Kürze in die zweite Runde. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Wir zeigen uns solidarisch mit allen Angeklagten. Denn Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!
Treffpunkt: Freitag, 09.03.2018, 09.30h, vor dem Amts- und Landgericht