Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden! Skandalurteil gegen Düsseldorf stellt sich quer wegen Sitzblockade gegen Republikaner-Aufmarsch

Es wirkte wie bei einem Terroristen-Prozess: Vor Einlass in den Gerichtssaal wurden die Ausweise aller Beobachter kopiert und erneute Leibesvisitationen durchgeführt. Durch Panzerglas von den Zuschauern getrennt saßen heute Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel von Düsseldorf stellt sich quer vor Gericht. Das ihnen vorgeworfene ‚Verbrechen‘ ist das, was Düsseldorf stellt sich quer als gemeinsame Praxis entwickelt hat: Sitzblockaden und ziviler Ungehorsam.

Dafür wurden sie in der Summe zu 8.800 Euro Strafzahlung sowie der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.

Die Richterin hat damit heute das legitime Protestmittel der Sitzblockade zum Straftatbestand des Landfriedensbruchs erklärt. Sie hat damit die Praxis von Düsseldorf stellt sich quer zum Verbrechen erklärt.

Der heutige Prozess und das ergangene Urteil sind ein Skandal. Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit haben keine Person verletzt oder gefährdet und keine Sachbeschädigung begangen. Die absurd hohen Geldstrafen richten sich ausschließlich darauf, eine Protestform zu kriminalisieren und Widerstand
gegen Naziaufmärsche und andere rechte Umtriebe zu entmutigen. Gegen diese Kriminalisierung wehren wir uns und werden weiterhin dem Rassismus unseren kreativen Protest entgegensetzen.

Im Gegenteil verstehen wir es als unsere Pflicht, uns dem Wiederaufstieg von rassistischen Ideologien entgegenzustellen. Diesen Konsens teilen unsere Mitgliedsorganisationen – unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund Düsseldorf (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Düsseldorf, DIE LINKE. Düsseldorf, die Hochschule Düsseldorf, der Sozialverband Deutschland, das Straßenmagazin fiftyfifty, ver.di Düsseldorf und Die Falken Düsseldorf.

Torsten und Mischa werden mit Unterstützung von DSSQ in Berufung gehen. Schon jetzt sind enorme Kosten entstanden, deshalb rufen wir zu Spenden auf das Rechtshilfekonto unter dem Stichwort „Torsten und Mischa“ auf:

Rechtshilfekonto
IBAN: DE89 3005 0110 0063 0076 78
Stadtsparkasse Düsseldorf, BIC: DUSSDEDDXXX
Überweisungszweck: Torsten und Mischa

20170830_083625