Beginn des Gerichtsprozesses am Mittwoch 30.8. – 9 Uhr – Amtsgericht Düsseldorf – Raum E111
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Strafbefehle in Höhe von insgesamt 210 Tagessätzen à 50 Euro verhängt. Torsten Nagel, zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsführer der Falken Düsseldorf und Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum zakk, werden anlässlich der Proteste am
Oberbilker Markt gegen die extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 die „Störung einer Versammlung“ sowie – wegen einer Sitzblockade – „Landfriedensbruch“ vorgeworfen.
Torsten Nagel wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer Veranstaltung der rechtspopulistischen AfD in der Düsseldorfer Messe in seiner Funktion als Anmelder und Leiter der Gegenkundgebung von DSSQ gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Nagel und Aschmoneit waren in der Vergangenheit vielfach Leiter verschiedener Kundgebungen und Presseverantwortliche des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ).
Gegen die Strafbefehle haben die beiden Beschuldigten Widerspruch eingelegt. Das Verfahren wird am Mittwoch am Düsseldorfer Amtsgericht eröffnet. Die beiden Beschuldigten sehen in Aktionen des zivilen Ungehorsams legitime Formen des Protests. DSSQ hat als ein breites Bündnis von Initiativen, Gewerkschaften und Parteien immer und auch bei den Protesten am Oberbilker Markt und an der Messe dazu aufgerufen, sich Neonazis und RassistInnen in den Weg zu setzen oder zu stellen. Wie üblich bei Aktionen von DSSQ wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Aktionen sich nicht gegen die Polizei richten.
„Die beiden Angeklagten erhalten unsere volle moralische und materielle Unterstützung. Das Bündnis DSSQ hat immer öffentlich zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen. Der Name unseres Bündnisses ist unser praktisches Programm gegen menschenfeindliche Stimmungsmache in unserer Stadt“, erklärt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ. „Wir lassen uns von Strafbefehlen nicht einschüchtern und setzen uns weiterhin für die `Hegemonie der Anständigen` in dieser Stadt ein.“