Aufruf zur Sitzblockade:
Berufung vor dem Landgericht
Abgeordnete und Politiker kritisieren Strafverfolgung
Am Freitag, 09.03.2018, startet das Berufungsverfahren gegen Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel vor dem Landgericht Düsseldorf. Beide wurden in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt 8.800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der rechtsnationalen „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen.
Das Verfahren gegen den Mitarbeiter des Kulturzentrums zakk und gegen den damaligen Geschäftsführer der SJD Die Falken steht in einer Reihe von Strafverfahren gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. Abgeordnete und Politiker von SPD, Grüne und Linkspartei, wie Andreas Rimkus (MdB SPD), Monika Düker (MdL Bündnis 90/ Die Grünen), Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE), Paula Elsholz (grüne Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf) erklären sich im Vorfeld des Prozesses solidarisch mit den Angeklagten und sehen in friedlichen Sitzblockaden ein legitimes Mittel des Protestes gegen die extreme Rechte. „Aktionen des zivilen Ungehorsams und friedliche Blockadeaktionen, zum Beispiel gegen Aufmärsche und Veranstaltungen von extremen Rechten und Rassisten, sind nicht nur zu begrüßen, sondern auch von der Rechtsprechung gedeckt. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, sagt Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE)
Dazu erklärt Paula Elsholz, Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Düsseldorf und Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Wer in einer freien Gesellschaft leben will, muss sich Menschenfeindlichkeit entgegenstellen.“
Pressegespräch/ Protestaktion „Zivilcourage darf nicht bestraft werden“ Freitag, 9.3.2018 um 9.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude, Werdener Str. 1, Düsseldorf. (Prozessbeginn ist um 10.15 Uhr in Raum 2.119 im Landgericht)