SchülerInnen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums dürfen nicht vor der eigenen Schule protestieren!

Polizei schränkt Kundgebung gegen die AfD ein!

Heute morgen hat die Polizei den Ehemaligen und Schülerinnen und Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums untersagt, ihre angemeldete Kundgebung gegen den AfD-Kreisparteitag in ihrer Schule vor dem Schulgebäude abzuhalten. Stattdessen darf sich dem Gebäude nur eine Abordnung von zehn Schülern nähern. Die eigentliche Kundgebung darf nur an der Kreuzung Moritz-Sommer-Straße/Redinghovenstraße stattfinden und damit gut außerhalb einer Ruf- und Hörweite zur Schule. Die Zufahrtsstraße zu Schule wird von der Polizei abgesperrt.

Schülerinnen und Schüler, Gewerkschaften, Kirchen sowie das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer!“  möchten am Sonntag ihr Recht auf Demonstration in Ruf- und Hörweite gegen die AfD ausüben. Das versucht die Polizei mit ihren Auflagen unmöglich zu machen. Auch den gesetzlich garantierten ungehinderten Zugang zu einer Protestkundgebung gegen Rechts schränkt die Polizei schon gewohnheitsmäßig ein – diesmal durch Sperrung der Redinghovenstraße.

Schon seit seinem Amtsantritt sieht Polizeipräsident Wesseler offenbar seine Aufgabe darin, die Veranstaltungen von Dügida, Pegida und AfD mit teils brachialen Mitteln vor Protesten zu schützen. Das Bündnis ‚Düsseldorf stellt sich quer!‘ fordert Herrn Wesseler auf, diese Vorzugsbehandlung für rechte Veranstaltungen in Düsseldorf endlich zu beenden und die Kundgebung am Sonntag vor dem Geschwister-Scholl-Gymnasium ungehindert stattfinden zu lassen.

Dazu erklärt Oliver Ongaro, Sprecher des Bündnisses ‚Düsseldorf stellt sich quer!‘: „Bei jeder Kundgebung gegen Rassismus unterstellt die Düsseldorfer Polizei den Demonstrierenden Aggressionspotenzial und gibt vor, die Rassisten schützen zu müssen. Ohne jede Grundlage unterstellt die Polizei den Demonstrierenden Gewalttätigkeit. Es ist doch im Gegenteil die AfD, aus der Rufe nach einem Schießbefehl auf Flüchtlinge kommen.“