Solidarität mit OB Geisel!

Pressemitteilung
vom Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“
Düsseldorf, den 7.11.2016

Solidarität mit OB Geisel!
Gemeinsam gegen die Kriminalisierung von Antirassismus!

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 04.11.2016 die ‚Verdunkelungsaktion‘, mit welcher der Düsseldorfer Oberbürgermeister Geisel (SPD) am 12.01.2015 ein Zeichen gegen die rassistischen Dügida-Aufmärsche setzte, als Überschreitung der Befugnis des OB zur „sachlichen Auseinandersetzung“ bewertet. Dahingegen wertete es den Aufruf des OB zur Gegendemonstration als rechtmäßig. Die inzwischen wegen Volksverhetzung verurteiltete Dügida-Führerin Melanie Dittmer hatte in dem Aufruf Geisels einen Verstoß gegen die Versammlungfreiheit gesehen und den OB verklagt. Dazu erklärt Düsseldorf stellt sich quer!:

Die Entscheidung des Oberbürgermeisters war richtig: Licht aus für Rassisten! Düsseldorf stellt sich quer! bezieht in diesem Fall klar Position für unseren Oberbürgermeister Thomas Geisel und gegen Richter, die Zivilcourage gegen Fremdenhass kriminalisieren wollen. Nicht nur der Düsseldorfer Oberbürgermeister kämpft mit der Kriminalisierung der Proteste gegen Dügida; die beiden Sprecher und Demonstrationsanmelder von DSSQ Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit, die mit Aufrufen zu Sitzblockaden und Protesten einen Durchmarsch der Rechtsnationalen in Düsseldorf zu verhindern halfen, werden dafür von der Staatsanwaltschaft jetzt als Straftäter verfolgt.
Aber Düsseldorf stellt sich quer! lässt niemanden mit den Folgen seines Muts gegen Rassisten alleine – auch nicht den OB. Wir sind solidarisch mit Thomas Geisel in seinem Kampf gegen die gezielte Entmutigung von Zivilcourage und gewaltlosem Widerstand durch Richter und Staatsanwälte. Wir möchten ihm anbieten, gemeinsam eine Öffentlichkeit für das Problem der Kriminalisierung des Antirassismus zu schaffen. Für ein multikulturelles, antirassistisches Düsseldorf müssen wir zusammenstehen.