Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl wegen Schild Hochhaltens zurück

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat den Strafbefehl gegen Kaspar Michels, DSSQ-Aktivist und langjähriges Vorstandsmitglied der Gewerkschaft GEW Düsseldorf, zurückgezogen. Das Verfahren ist somit eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Michels hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hoch gehalten. Dafür sollte er ursprünglich 1.500 Euro Strafe zahlen. Vorausgegangene Angebote das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, lehnte er ab.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Kaspar Michels steht in einer Reihe von Gerichtsprozessen gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellte sich quer“, bei denen die Staatsanwaltschaft hohe Geldstrafen forderte. Die Verfahren endeten alle mit einer Einstellung gegen eine geringe Geldbuße.

„Man wird den Verdacht nicht los, dass die Düsseldorfer Behörden ein besonders starkes Interesse an einer Strafverfolgung zeigten. Den oft mehrere tausend Euro hohen Strafbefehlen fehlte anscheinend die strafrechtliche Substanz, anders sind die zahlreichen Einstellung nicht zu erklären“, sagt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ

Bündnissprecher Christian Jäger ergänzt:

Wir bedanken uns für die große persönliche Unterstützung und Solidarität, die Kaspar Michels und andere DSSQ-Mitglieder bei den Verfahren erhalten haben. Quer durch die Stadtgesellschaft haben Einzelne und Organisationen DSSQ im Widerstand gegen Rassismus ermutigt; von Gewerkschaften, über Künstler, bis hin zu Schulklassen. Darum wird DSSQ weiterhin unerschrocken gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft eintreten.

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