Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl wegen Schild Hochhaltens zurück

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat den Strafbefehl gegen Kaspar Michels, DSSQ-Aktivist und langjähriges Vorstandsmitglied der Gewerkschaft GEW Düsseldorf, zurückgezogen. Das Verfahren ist somit eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Michels hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hoch gehalten. Dafür sollte er ursprünglich 1.500 Euro Strafe zahlen. Vorausgegangene Angebote das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, lehnte er ab.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Kaspar Michels steht in einer Reihe von Gerichtsprozessen gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellte sich quer“, bei denen die Staatsanwaltschaft hohe Geldstrafen forderte. Die Verfahren endeten alle mit einer Einstellung gegen eine geringe Geldbuße.

„Man wird den Verdacht nicht los, dass die Düsseldorfer Behörden ein besonders starkes Interesse an einer Strafverfolgung zeigten. Den oft mehrere tausend Euro hohen Strafbefehlen fehlte anscheinend die strafrechtliche Substanz, anders sind die zahlreichen Einstellung nicht zu erklären“, sagt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ

Bündnissprecher Christian Jäger ergänzt:

Wir bedanken uns für die große persönliche Unterstützung und Solidarität, die Kaspar Michels und andere DSSQ-Mitglieder bei den Verfahren erhalten haben. Quer durch die Stadtgesellschaft haben Einzelne und Organisationen DSSQ im Widerstand gegen Rassismus ermutigt; von Gewerkschaften, über Künstler, bis hin zu Schulklassen. Darum wird DSSQ weiterhin unerschrocken gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft eintreten.

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FCK AfD Festival und NoPolG NRW

Am 9. Juni startet im Zakk das zweite FCK AfD Festival mit eins-A Musik und tollen Workshops. Kosten nur für die Musik: 5 Euro. Kosten für Musik und Workshops: KOSTENLOS! Programm siehe unten.

Am 7. Juli rufen wir dazu auf sich an der Großdemo gegen das geplante Polizeigesetz NRW zu beteiligen. Wir verweisen auf den Aufruf des Bündnisses Nein zum PolG NRW. #nopolgNRW

 

Programm FCK AFD Festival

15:00 – Beginn/Begrüßung

15:30 Workshop: Vom Denken zum Handeln – feministische Praxis
Du bist sensibilisiert oder hast zumindest eine Ahnung davon, dass wir das mit der Gleichberechtigung noch nicht geschafft haben und dass Sexismus und sexualisierte Gewalt immer noch an der Tagesordnung stehen? Du möchtest kein Teil eines Systems sein, dass vor allem Frauen*, aber auch andere Menschen, diskriminiert, ausbeutet und verletzt? In diesem Workshop wollen wir gemeinsam überlegen und diskutieren, welche Möglichkeiten wir alle haben, im Alltag einzuschreiten, wenn uns Sexismus oder sexualisierte Gewalt auffällt.

15:30 Workshop: StammtischkämpferInnen
Zum Einstieg wollen wir uns darüber austauschen, in welchen Situationen wir schon mit rechten oder rassistischen Parolen konfrontiert wurden, wie wir reagiert haben oder aus welchen Gründen wir nicht eingeschritten sind. Wir wollen mit den Teilnehmer*innen in einen Erfahrungsaustausch kommen, um so auch von den Erfahrungen der anderen lernen zu können.
Anschließend wollen wir uns mit gängigen rechten und rassistischen Parolen auseinandersetzen und gemeinsam überlegen, wie wir auf diese reagieren können. Dabei wollen wir uns auch damit beschäftigen, wie die Situation in der wir uns befinden Einfluss auf unsere Handlungsmöglichkeiten hat. Also mit der Frage, wie ich bspw. in der Straßenbahn auf einen rassistischen Kommentar reagiere und wie am Abendbrottisch mit der Familie.
Nach dem theoretischen Teil wollen wir etwas praktischer werden. Mit einer kleinen Übung wollen wir zunächst lernen die Schrecksekunde zu überwinden und schlagfertiger zu werden.

15:30 Workshop: Blockadetraining:
Ist es geschafft? Die Blockade steht! Oder sie sitzt. Wie sieht praktischer Ziviler Ungehorsam aus? Über Demonstrationen und Unterschriftensammlungen hinaus können hier Formen des Zivilen Ungehorsams als neue Form der politischen Selbstwirksamkeit erfahren werden. Wir üben gemeinsam Strategien für Sitzblockaden, proben Verhalten bei drohenden Räumungen und lernen von erfahrenen AktivistInnen.
Auch für Antworten auf wichtige Fragen (Womit muss ich rechnen, wie verhält sich die Polizei und wie sollte ich mich verhalten? Was können die juristischen Konsequenzen von Zivilem Ungehorsam sein?) ist dieser Workshop gut geeignet. Da wir aber nicht nur quatschen wollen braucht ihr festes Schuhwerk.

17:00 PAUSE

17:30 Workshop: Sozialismus als Alternative zur „Wirtschafts- und Sozialpolitik der AFD“

17:30 Workshop: „Ökologie“ von Rechts?

17:30 Siebdruckworkshop

19:00 PAUSE

19:30 Einlass Konzert

20:00 Konzert mit mit Waving The Guns, Kobito und Amewu

Veranstalter*innen: sjd – Die Falken Düsseldorf, DSSQ, VVN in Kooperation mit zakk

Gericht trickst rum: Prozeß gegen Kaspar verschoben

Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute den Prozeßtermin von Kaspar am 2.
Mai aufgehoben, ob und wann der Prozeß stattfinden kann ist unklar. Kurz
zuvor hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen
Geringfügigkeit beschlossen - dabei allerdings Kaspar die Kosten seiner
Verteidigung aufgebürdet. Gegen diese Trickserei des Gerichts legte der
Anwalt auftragsgemäß Beschwerde ein, mit der Intention, entweder einen
Freispruch in der Hauptverhandlung am 2. Mai oder eine vorherige
Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten durch die
Staatskasse zu erreichen.

Eine Reihe von Merkwürdigkeiten begleitet diesen Fall: So wurden die von
der Verteidigung schon vor langer Zeit benannten EntlastungszeugInnen
nicht für den 2. Mai geladen. Ebenfalls wurde vor dem Einstellugnsbeschluss
 nicht mit Kaspars Anwalt bezüglich der Bedingungen einer Verfahrensbeendigung 
kommuniziert. Und zu guter letzt wurde das Verfahren ohne die gesetzlich vorgeschriebene
Einwilligung des Angeklagten eingestellt.

DSSQ stellt fest:

1. Es ist unerträglich, dass die Polizei überhaupt eine Anzeige gegen
Kaspar verfaßt hat, der nichts weiter tat, als ein Schild hochzuhalten.

2. Es ist beschämend, dass auf dieser absurden Grundlage die
Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Kaspar erlassen hatte.

3. Es ist besorgniserregend, dass das Amtsgericht auf alle frühzeitigen
Anregungen, das Verfahren wegen offensichtlicher Nichtstrafbarkeit
einzustellen, nicht eingegangen ist.

4. Es ist nicht hinnehmbar, dass jetzt durch Tricksereien des
Amtsgericht versucht werden soll, Kaspar auf den Kosten für seine
notwendige Verteidigung gegen diesen unsinnigen Pprozeß sitzen zu lassen.

Freispruch für Kaspar !

DSSQ fordert Freispruch für Kaspar Michels

Am Mittwoch, 02.05.2018, um 9:00 Uhr fällt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht die Entscheidung im Prozess gegen Kaspar Michels, DSSQ-Aktivist und langjähriges Vorstandsmitglied der Gewerkschaft GEW Düsseldorf. Ihm wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Kaspar Michels hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hoch gehalten.

Dafür sollte Kaspar Michels ursprünglich 1.500 Euro Strafe zahlen. Am ersten Verhandlungstag, dem 14.02.2018, wurde ihm eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro angeboten. Das lehnte er ebenso ab wie ein späteres Angebot zur Zahlung von 220 Euro.

Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ erklärt dazu:
„Niemand sollte bei Protesten gegen Rassismus Bedenken haben müssen, dass die Düsseldorfer Behörden ein besonders starkes Interesse an der Strafverfolgung zeigen. In diesem Jahr endeten bereits drei Verfahren gegen DSSQ-Aktivisten mit der Einstellung gegen Auflagen. Im Prozess gegen Kaspar Michels streben wir jetzt einen Freispruch erster Klasse an.“

Bündnissprecher Christian Jäger ergänzt:
„Aktionen gegen Nationalisten und Rassisten dürfen nicht kriminalisiert werden. Am 2. Mai vor dem Amtsgericht zeigt sich DSSQ darum mit Kaspar Michels solidarisch in einer Aktion unter dem Motto ‚Freispruch erster Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!'“.

Pressegespräch/ Protestaktion

 „Freispruch erster Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!“
Mittwoch, 02.05.2018
um 8.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude Werdener Str. 1, Düsseldorf.(Prozessbeginn ist um 9 Uhr in Raum E 111
)

 

 

Kaspar Protest gegen die AfD

DGB-Solidaritätserklärung

Wir zitieren von der Internetseite des DGB Düsseldorf-Bergisches Land:

„Zivilcourage darf nicht bestraft werden

Unterschriftensammlung – Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir unterstützen solidarisch unseren Gewerkschaftskollegen Kasper Michels und fordern einen Freispruch bei seinem Verfahren am 02. Mai 2018.

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist im Grundgesetz Artikel 8 gefasst, daher darf Zivilcourage nicht kriminalisiert werden.

Unterstützt Michels mit eurer Unterschrift auf dem beigefügten Formular und schickt dieses an [email protected].

Herzliche Grüße

Sigrid Wolf
Vorsitzende DGB-Stadtverband Düsseldorf“

Hier geht’s zur Solierklärung für Michels _In Düsseldorf ist kein Platz für Rassismus

 

Erfolg vor Gericht

DSSQ bedankt sich bei Unterstützer*innen

Der Berufungsprozeß gegen Torsten und Mischa wegen Aufrufs zu Sitzblockaden ist heute nach kurzer Zeit vor dem Landgericht eingestellt worden. Im Gegenzug müssen die beiden DSSQ-Aktivisten jeweils 300 Euro an die Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative STAY! zahlen. Vor dem Gerichtsgebäude hatten Monika Düker (MdL B90/GRÜNE) sowie Özlem Demirel (Die LINKE) die Solidarität ihrer Organisationen in kurzen Redebeiträgen bekräftigt. Ebenfalls demonstrierten vor und im Gerichtsgebäude zahlreiche Unterstützer*innen gegen das Skandalurteil von Amtsrichterin Boriss, die eine Strafe von 8800 Euro gegen Torsten und Mischa verhängt hatte.

Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Amtsrichterin Boriss, die am 2. Mai erneut den Prozess von DSSQ-Aktivisten Kaspar Michels führen wird.

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Pressemitteilung: Berufung vor dem Landgericht

Aufruf zur Sitzblockade:
Berufung vor dem Landgericht
Abgeordnete und Politiker kritisieren Strafverfolgung

Am Freitag, 09.03.2018, startet das Berufungsverfahren gegen Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel vor dem Landgericht Düsseldorf. Beide wurden in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt 8.800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der rechtsnationalen „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen.

Das Verfahren gegen den Mitarbeiter des Kulturzentrums zakk und gegen den damaligen Geschäftsführer der SJD Die Falken steht in einer Reihe von Strafverfahren gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. Abgeordnete und Politiker von SPD, Grüne und Linkspartei, wie Andreas Rimkus (MdB SPD), Monika Düker (MdL Bündnis 90/ Die Grünen), Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE), Paula Elsholz (grüne Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf) erklären sich im Vorfeld des Prozesses solidarisch mit den Angeklagten und sehen in friedlichen Sitzblockaden ein legitimes Mittel des Protestes gegen die extreme Rechte. „Aktionen des zivilen Ungehorsams und friedliche Blockadeaktionen, zum Beispiel gegen Aufmärsche und Veranstaltungen von extremen Rechten und Rassisten, sind nicht nur zu begrüßen, sondern auch von der Rechtsprechung gedeckt. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, sagt Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE)

Dazu erklärt Paula Elsholz, Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Düsseldorf und Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Wer in einer freien Gesellschaft leben will, muss sich Menschenfeindlichkeit entgegenstellen.“

Pressegespräch/ Protestaktion „Zivilcourage darf nicht bestraft werden“ Freitag, 9.3.2018 um 9.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude, Werdener Str. 1, Düsseldorf. (Prozessbeginn ist um 10.15 Uhr in Raum 2.119 im Landgericht)
3. Mischa und Torsten vorne

Zivilcourage darf nicht Bestraft werden!

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Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Das Verfahren gegen Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit geht in Kürze in die zweite Runde. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Wir zeigen uns solidarisch mit allen Angeklagten. Denn Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!
Treffpunkt: Freitag, 09.03.2018, 09.30h, vor dem Amts- und Landgericht

Teilerfolg vor Gericht

Im Verfahren gegen Johannes Dörrenbächer wurde heute vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erwirkt. Unser Protest und unser ziviler Ungehorsam in Form von Sitzblockaden bleibt damit weiterhin eine straffreie Handlung. Wir freuen uns über diese Einstellung, die sicherlich auch Ergebnis der großen Solidarität der Düsseldorfer Stadtgesellschaft ist, und fordern alle auf, sich weiterhin an unseren Aktionen zu beteiligen.

Da unter der Auflage eingestellt wurde, 1.200 Euro an die Kinderhospiz zu zahlen, kümmert sich unser Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nun darum, dass dieses Geld für den Betroffenen schnell zusammen kommt. Wie bisher bleibt es dabei, dass wir niemanden alleine lassen. Alle, die sich an unseren Aktionen beteiligen, können mit der vollen Solidarität des Bündnisses rechnen. Wir lassen uns nicht einschüchtern von Strafverfolgungen und stehen auch in Zukunft fest zusammen. Wir bleiben dabei Sitzblockaden sind ein legitimes Mittel des Protestes gegen Rassismus!

Erster Verhandlungstag geht ohne Entscheidung zu Ende

Der erste Verhandlungstag gegen den DSSQ-Aktivisten Kaspar Michels wegen Hochhalten eines Protestschildes gegen die AfD ging mit einer Vertagung aus. Wir finden, das Verfahren hätte heute ohne Auflagen eingestellt werden müssen. Wer ein Protestschild hoch hält und dabei alle Absprachen mit der Polizei einhält, sollte nicht im Nachhinein nachweisen müssen, dass dieser Protest keine Straftat war! Darum lehnte Kaspar Michels die Zahlung von 600 Euro für eine Einstellung des Verfahrens ab. Wir fordern daher für die nächste Verhandlung entweder die Einstellung ohne Auflagen oder einen Freispruch für Kaspar. Wenn Strafverfolgungsbehörden und Justiz mit fragwürdigen Begründungen Proteste gegen Rassismus mit Strafen verfolgen, sehen wir das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit in Gefahr. DSSQ und seine Mitgliedsorganisationen sowie zahlreiche andere Akteure der Zivilgesellschaft haben heute vor dem Landgericht ihre Solidarität und ihren Protest gezeigt. Wir werden auch die kommenden Verfahren gegen Aktivisten von DSSQ kritisch begleiten. Wir danken euch allen für eure Unterstützung!

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