DSSQ fordert Freispruch für Kaspar Michels

Am Mittwoch, 02.05.2018, um 9:00 Uhr fällt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht die Entscheidung im Prozess gegen Kaspar Michels, DSSQ-Aktivist und langjähriges Vorstandsmitglied der Gewerkschaft GEW Düsseldorf. Ihm wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Kaspar Michels hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hoch gehalten.

Dafür sollte Kaspar Michels ursprünglich 1.500 Euro Strafe zahlen. Am ersten Verhandlungstag, dem 14.02.2018, wurde ihm eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro angeboten. Das lehnte er ebenso ab wie ein späteres Angebot zur Zahlung von 220 Euro.

Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ erklärt dazu:
„Niemand sollte bei Protesten gegen Rassismus Bedenken haben müssen, dass die Düsseldorfer Behörden ein besonders starkes Interesse an der Strafverfolgung zeigen. In diesem Jahr endeten bereits drei Verfahren gegen DSSQ-Aktivisten mit der Einstellung gegen Auflagen. Im Prozess gegen Kaspar Michels streben wir jetzt einen Freispruch erster Klasse an.“

Bündnissprecher Christian Jäger ergänzt:
„Aktionen gegen Nationalisten und Rassisten dürfen nicht kriminalisiert werden. Am 2. Mai vor dem Amtsgericht zeigt sich DSSQ darum mit Kaspar Michels solidarisch in einer Aktion unter dem Motto ‚Freispruch erster Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!'“.

Pressegespräch/ Protestaktion

 „Freispruch erster Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!“
Mittwoch, 02.05.2018
um 8.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude Werdener Str. 1, Düsseldorf.(Prozessbeginn ist um 9 Uhr in Raum E 111
)

 

 

Kaspar Protest gegen die AfD

DGB-Solidaritätserklärung

Wir zitieren von der Internetseite des DGB Düsseldorf-Bergisches Land:

„Zivilcourage darf nicht bestraft werden

Unterschriftensammlung – Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir unterstützen solidarisch unseren Gewerkschaftskollegen Kasper Michels und fordern einen Freispruch bei seinem Verfahren am 02. Mai 2018.

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist im Grundgesetz Artikel 8 gefasst, daher darf Zivilcourage nicht kriminalisiert werden.

Unterstützt Michels mit eurer Unterschrift auf dem beigefügten Formular und schickt dieses an [email protected].

Herzliche Grüße

Sigrid Wolf
Vorsitzende DGB-Stadtverband Düsseldorf“

Hier geht’s zur Solierklärung für Michels _In Düsseldorf ist kein Platz für Rassismus

 

Erfolg vor Gericht

DSSQ bedankt sich bei Unterstützer*innen

Der Berufungsprozeß gegen Torsten und Mischa wegen Aufrufs zu Sitzblockaden ist heute nach kurzer Zeit vor dem Landgericht eingestellt worden. Im Gegenzug müssen die beiden DSSQ-Aktivisten jeweils 300 Euro an die Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative STAY! zahlen. Vor dem Gerichtsgebäude hatten Monika Düker (MdL B90/GRÜNE) sowie Özlem Demirel (Die LINKE) die Solidarität ihrer Organisationen in kurzen Redebeiträgen bekräftigt. Ebenfalls demonstrierten vor und im Gerichtsgebäude zahlreiche Unterstützer*innen gegen das Skandalurteil von Amtsrichterin Boriss, die eine Strafe von 8800 Euro gegen Torsten und Mischa verhängt hatte.

Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Amtsrichterin Boriss, die am 2. Mai erneut den Prozess von DSSQ-Aktivisten Kaspar Michels führen wird.

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Pressemitteilung: Berufung vor dem Landgericht

Aufruf zur Sitzblockade:
Berufung vor dem Landgericht
Abgeordnete und Politiker kritisieren Strafverfolgung

Am Freitag, 09.03.2018, startet das Berufungsverfahren gegen Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel vor dem Landgericht Düsseldorf. Beide wurden in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt 8.800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der rechtsnationalen „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen.

Das Verfahren gegen den Mitarbeiter des Kulturzentrums zakk und gegen den damaligen Geschäftsführer der SJD Die Falken steht in einer Reihe von Strafverfahren gegen Aktivisten des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. Abgeordnete und Politiker von SPD, Grüne und Linkspartei, wie Andreas Rimkus (MdB SPD), Monika Düker (MdL Bündnis 90/ Die Grünen), Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE), Paula Elsholz (grüne Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf) erklären sich im Vorfeld des Prozesses solidarisch mit den Angeklagten und sehen in friedlichen Sitzblockaden ein legitimes Mittel des Protestes gegen die extreme Rechte. „Aktionen des zivilen Ungehorsams und friedliche Blockadeaktionen, zum Beispiel gegen Aufmärsche und Veranstaltungen von extremen Rechten und Rassisten, sind nicht nur zu begrüßen, sondern auch von der Rechtsprechung gedeckt. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, sagt Sylvia Gabelmann (MdB Die LINKE)

Dazu erklärt Paula Elsholz, Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Düsseldorf und Ratsfrau der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Wer in einer freien Gesellschaft leben will, muss sich Menschenfeindlichkeit entgegenstellen.“

Pressegespräch/ Protestaktion „Zivilcourage darf nicht bestraft werden“ Freitag, 9.3.2018 um 9.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude, Werdener Str. 1, Düsseldorf. (Prozessbeginn ist um 10.15 Uhr in Raum 2.119 im Landgericht)
3. Mischa und Torsten vorne

Zivilcourage darf nicht Bestraft werden!

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Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Das Verfahren gegen Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit geht in Kürze in die zweite Runde. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Wir zeigen uns solidarisch mit allen Angeklagten. Denn Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!
Treffpunkt: Freitag, 09.03.2018, 09.30h, vor dem Amts- und Landgericht

Teilerfolg vor Gericht

Im Verfahren gegen Johannes Dörrenbächer wurde heute vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erwirkt. Unser Protest und unser ziviler Ungehorsam in Form von Sitzblockaden bleibt damit weiterhin eine straffreie Handlung. Wir freuen uns über diese Einstellung, die sicherlich auch Ergebnis der großen Solidarität der Düsseldorfer Stadtgesellschaft ist, und fordern alle auf, sich weiterhin an unseren Aktionen zu beteiligen.

Da unter der Auflage eingestellt wurde, 1.200 Euro an die Kinderhospiz zu zahlen, kümmert sich unser Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ nun darum, dass dieses Geld für den Betroffenen schnell zusammen kommt. Wie bisher bleibt es dabei, dass wir niemanden alleine lassen. Alle, die sich an unseren Aktionen beteiligen, können mit der vollen Solidarität des Bündnisses rechnen. Wir lassen uns nicht einschüchtern von Strafverfolgungen und stehen auch in Zukunft fest zusammen. Wir bleiben dabei Sitzblockaden sind ein legitimes Mittel des Protestes gegen Rassismus!

Erster Verhandlungstag geht ohne Entscheidung zu Ende

Der erste Verhandlungstag gegen den DSSQ-Aktivisten Kaspar Michels wegen Hochhalten eines Protestschildes gegen die AfD ging mit einer Vertagung aus. Wir finden, das Verfahren hätte heute ohne Auflagen eingestellt werden müssen. Wer ein Protestschild hoch hält und dabei alle Absprachen mit der Polizei einhält, sollte nicht im Nachhinein nachweisen müssen, dass dieser Protest keine Straftat war! Darum lehnte Kaspar Michels die Zahlung von 600 Euro für eine Einstellung des Verfahrens ab. Wir fordern daher für die nächste Verhandlung entweder die Einstellung ohne Auflagen oder einen Freispruch für Kaspar. Wenn Strafverfolgungsbehörden und Justiz mit fragwürdigen Begründungen Proteste gegen Rassismus mit Strafen verfolgen, sehen wir das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit in Gefahr. DSSQ und seine Mitgliedsorganisationen sowie zahlreiche andere Akteure der Zivilgesellschaft haben heute vor dem Landgericht ihre Solidarität und ihren Protest gezeigt. Wir werden auch die kommenden Verfahren gegen Aktivisten von DSSQ kritisch begleiten. Wir danken euch allen für eure Unterstützung!

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Prozesse gegen DSSQ-Aktivisten

Am Aschermittwoch, den 14.02.2018 um 11:00 Uhr nimmt der jüngste polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Irrsinn weiter seinen Lauf. Denn dann steht Kaspar Michels, Gewerschafts- und DSSQ-Aktivist in Düsseldorf vor Gericht. Wir rufen daher zu Protesten ab 10:00 Uhr vor das Amtsgericht Düsseldorf auf. Kaspar wird vorgeworfen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Er hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

Das Strafverfahren von Kaspar steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen gegen DSSQ-Aktivist*innnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. Nur eine Woche später steht Johannes Dörrenbächer ebenfalls DSSQ-Aktivist vor Gericht. Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr beginnt sein Prozess. Er soll im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und rassistischen Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade teilgenommen haben und nun 2.500 Euro zahlen: http://duesseldorf-stellt-sich-quer.de/2018/01/25/zivilcourage-darf-nicht-kriminalisiert-werden/

Aber auch das Verfahren gegen Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit geht in Kürze in die zweite Runde. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Wir zeigen uns solidarisch mit allen Angeklagten. Denn Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden! Kommt zur Protestaktion am Aschermittwoch um 10:00 Uhr vor das Amtsgericht Düsseldorf und zum Prozess ab 11:00 Uhr. Kommt zum Prozess von Johannes am 20.02.2018 um 08:30 Uhr und am 09.03.2018 um 10:15 Uhr zum Prozess von Mischa und Torsten.

Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr steht Johannes Dörrenbächer, Aktivist des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ in Düsseldorf vor Gericht. Er soll im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und rassistischen Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade teilgenommen haben. Weil er nicht sofort aufgestanden ist, um den Mitgliedern der AfD den Weg frei zu machen, soll er nun 2.500 Euro zahlen. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Doch auf einem Beweisvideo der Polizei ist deutlich zu sehen, dass Johannes friedlich am Boden sitzt, zeitweise sogar liegt und sich von den Beamten wegtragen lässt. Die Protestaktion fand im Rahmen einer Kundgebung von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) statt. Dieses Bündnis gegen Rechts hatte von Anfang an zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden aufgerufen.

Das Strafverfahren steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen gegen DSSQ-AktivistInnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen
Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. So wurden schon Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Jüngstes Beispiel des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Irrsinns ist der Vorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“  gegen Kaspar Michels, Gewerkschafts-  und  DSSQ-Aktivist. Er hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

Das Hochhalten eines Schildest soll 1.500 Euro kosten
Das Hochhalten eines Schildes soll 1.500 Euro kosten
Der AfD im Weg rum liegen soll 2.500 Euro kosten.
Der AfD im Weg liegen soll 2.500 Euro kosten.

Keine Abschiebung nach Afghanistan! Afghanistan ist nicht sicher!

Proteste gegen Sammelabschiebung am Düsseldorfer Flughafen
Dienstag, 23.01.2018
Uhrzeit: 17 Uhr am Flughafen. 16 Uhr Düsseldorf Hauptbahnhof, dann gemeinsame Anreise zum FlughafenInnenminister

 

Am Dienstag, den 23. Januar sollen erneut Menschen vom Düsseldorfer Flughafen nach Afghanistan, Kabul, abgeschoben werden.
Wir, als das Düsseldorfer Bündnis „Afghanischer Aufschrei“ im Verbund mit Geflüchteten jeglicher Herkunft, ihren Unterstützer*innen und Menschenrechtler*innen, sowie zahlreiche weitere Initiativen und Organisationen aus NRW verurteilen die geplante Abschiebung und fordern die sofortige Aussetzung aller Abschiebungen nach Afghanistan und die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit geflüchteter Menschen aus diesem Gebiet.
Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Menschen, denn in Afghanistan gibt es keine sicheren Gebiete. Dies bezeugen zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen und der UN, welche von der unsichersten Lage des Landes seit 2001 sprechen. Tägliche Anschläge und Gewalt im gesamten Staatsgebiet werden trotz der alarmierenden Berichte weiterhin von der Bundesregierung ignoriert. Allein in Kabul gab es im letzten Jahr 20 größere Anschläge mit zahlreichen Todesopfern. Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist im letzten Jahr laut UN um ca. 450.000, im Vorjahr um circa 660.000 Menschen angestiegen.
Die in der Vergangenheit durch die Bundesregierung vorgebrachte Argumentation, es handele sich bei den abgeschobenen Menschen „nur“ um „Straftäter“, „Gefährder“ und Menschen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“ ist nicht nur mehrfach widerlegt worden, sondern in Anbetracht der Lage in Afghanistan verantwortungslos und menschenverachtend.
Alle afghanischen Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus leiden unter Angst vor der Abschiebung. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebungen Ende 2016 hat es allein in Bayern 43 versuchte Suizide von afghanischen Geflüchteten gegeben. Immer wieder wurden nach den vergangenen Sammelabschiebungen Fälle bekannt von Menschen, die keinerlei Straftaten begangen hatten oder deren Straftat im Fahren ohne Ticket bestanden hatte. Die meisten waren Menschen, von denen keinerlei Gefahr ausging und die teilweise eine Ausbildungsstelle oder Arbeit hatten. Und auch wenn ein Mensch eine strafbare Handlung begangen hat, gleichgültig welcher Schwere, hat er das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung und Resozialisierung. Das ist in Anbetracht der Lage in Afghanistan nicht gewährleistet. Die Duldung einer indirekte Todesstrafe durch Rückführung in eine entsprechendes Land widerspricht zudem der hiesigen Verfassung.

Wir fordern ein Ende der von rechtsaußen vorangetriebenen Abschiebepolitik der Bundesregierung! Wir sind solidarisch mit allen Geflüchteten!
Für Dienstag, den 23. Januar rufen wir daher ab 17 Uhr zum Protest am Düsseldorfer Flughafen (Terminal B) auf.

Am Flughafen wird es neben einem lautstarken Protest auch Redebeiträge geben. Überdies sollen vor Ort Blumen niedergelegt werden für jene Menschen, welche bereits nach Afghanistan abgeschoben wurden, für jene, welche an diesem Tag nach Afghanistan deportiert werden und für all jene, welche täglich in Angst leben, zurück in das Kriegsgebiet geschickt zu werden. Das Tragen schwarzer Kleidungsstücke als Ausdruck der Trauer ist erwünscht. Um unser Anliegen den Außenstehenden so deutlich wie möglich zu machen, bitten wir zudem darum
ausschließlich themenbezogene Botschaften auf Postern und Bannern zu zeigen.

Auch wird dazu aufgerufen am Tag der geplanten Abschiebung unter dem Hashtag #afghanistannotsafe
die Solidarität mit den Betroffenen zu bekunden.

Wir bitten darum den Aufruf zu unterzeichnen (mail an: [email protected]), ihn zu verbreiten und zahlreich zu den Protesten zu kommen!

Nedaje Afghan – Afghanischer Aufschrei Düsseldorf & Unterstützer*innen

Unterstützerinnen einzusehen unter: http://afghanischer-aufschrei.de/