Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden! Skandalurteil gegen Düsseldorf stellt sich quer wegen Sitzblockade gegen Republikaner-Aufmarsch

Es wirkte wie bei einem Terroristen-Prozess: Vor Einlass in den Gerichtssaal wurden die Ausweise aller Beobachter kopiert und erneute Leibesvisitationen durchgeführt. Durch Panzerglas von den Zuschauern getrennt saßen heute Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel von Düsseldorf stellt sich quer vor Gericht. Das ihnen vorgeworfene ‚Verbrechen‘ ist das, was Düsseldorf stellt sich quer als gemeinsame Praxis entwickelt hat: Sitzblockaden und ziviler Ungehorsam.

Dafür wurden sie in der Summe zu 8.800 Euro Strafzahlung sowie der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.

Die Richterin hat damit heute das legitime Protestmittel der Sitzblockade zum Straftatbestand des Landfriedensbruchs erklärt. Sie hat damit die Praxis von Düsseldorf stellt sich quer zum Verbrechen erklärt.

Der heutige Prozess und das ergangene Urteil sind ein Skandal. Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit haben keine Person verletzt oder gefährdet und keine Sachbeschädigung begangen. Die absurd hohen Geldstrafen richten sich ausschließlich darauf, eine Protestform zu kriminalisieren und Widerstand
gegen Naziaufmärsche und andere rechte Umtriebe zu entmutigen. Gegen diese Kriminalisierung wehren wir uns und werden weiterhin dem Rassismus unseren kreativen Protest entgegensetzen.

Im Gegenteil verstehen wir es als unsere Pflicht, uns dem Wiederaufstieg von rassistischen Ideologien entgegenzustellen. Diesen Konsens teilen unsere Mitgliedsorganisationen – unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund Düsseldorf (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Düsseldorf, DIE LINKE. Düsseldorf, die Hochschule Düsseldorf, der Sozialverband Deutschland, das Straßenmagazin fiftyfifty, ver.di Düsseldorf und Die Falken Düsseldorf.

Torsten und Mischa werden mit Unterstützung von DSSQ in Berufung gehen. Schon jetzt sind enorme Kosten entstanden, deshalb rufen wir zu Spenden auf das Rechtshilfekonto unter dem Stichwort „Torsten und Mischa“ auf:

Rechtshilfekonto
IBAN: DE89 3005 0110 0063 0076 78
Stadtsparkasse Düsseldorf, BIC: DUSSDEDDXXX
Überweisungszweck: Torsten und Mischa

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2. Prozessauftakt wegen Sitzblockade – Staatsanwaltschaft fordert 10.000 Euro

Beginn des Gerichtsprozesses am Mittwoch 30.8. – 9 Uhr – Amtsgericht Düsseldorf  – Raum E111

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Strafbefehle in Höhe von insgesamt 210 Tagessätzen à 50 Euro verhängt. Torsten Nagel, zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsführer der Falken Düsseldorf und Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum zakk, werden anlässlich der Proteste am
Oberbilker Markt gegen die extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 die „Störung einer Versammlung“ sowie – wegen einer Sitzblockade – „Landfriedensbruch“ vorgeworfen.

Torsten Nagel wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer Veranstaltung der rechtspopulistischen AfD in der Düsseldorfer Messe in seiner Funktion als Anmelder und Leiter der Gegenkundgebung von DSSQ gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Nagel und Aschmoneit waren in der Vergangenheit vielfach Leiter verschiedener Kundgebungen und Presseverantwortliche des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ).

Gegen die Strafbefehle haben die beiden Beschuldigten Widerspruch eingelegt. Das Verfahren wird am Mittwoch am Düsseldorfer Amtsgericht eröffnet. Die beiden Beschuldigten sehen in Aktionen des zivilen Ungehorsams legitime Formen des Protests. DSSQ hat als ein breites Bündnis von Initiativen, Gewerkschaften und Parteien immer und auch bei den Protesten am Oberbilker Markt und an der Messe dazu aufgerufen, sich Neonazis und RassistInnen in den Weg zu setzen oder zu stellen. Wie üblich bei Aktionen von DSSQ wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Aktionen sich nicht gegen die Polizei richten.

„Die beiden Angeklagten erhalten unsere volle moralische und materielle Unterstützung. Das Bündnis DSSQ hat immer öffentlich zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen. Der Name unseres Bündnisses ist unser praktisches Programm gegen menschenfeindliche Stimmungsmache in unserer Stadt“, erklärt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ. „Wir lassen uns von Strafbefehlen nicht einschüchtern und setzen uns weiterhin für die `Hegemonie der Anständigen` in dieser Stadt ein.“

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Kein Altbier für Rassisten!

An der längsten Theke der Welt ist kein Platz für die AfD!

Am Sonntag, 13.8. hat sich die AfD in den Henkelsaal in der Düsseldorfer Altstadt geklagt, um dort ihren Bundeswahlauftakt zu veranstalten. Die Pächter des Schlösser „Quartier Bohème“ zu dem der Henkelsaal gehört, haben versucht den Mietvertrag mit der AfD wieder zu kündigen. Doch leider ohne Erfolg.

In der Düsseldorfer Altstadt können wir mit jedem ein Bier trinken egal aus welchem Winkel der Erde er oder sie kommt, auch mit Sauerländern oder mit Köln…, ja sogar mit denen. Worauf wir aber keine Lust haben, ist das rechtspopulistische und rassistische Geblöke der AfD. Deshalb heißt es am Sonntag: Kein Altbier für die AfD. Bringt euch ein leckeres Alt mit und kommt um 17.30 Uhr zum Henkelsaal (zwischen Ratinger- und Ratinger Mauer), um der AfD zu zeigen:

Ihr seid hier nicht willkommen. In Düsseldorf ist kein Platz für Rassismus!
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