In dem ersten Gerichtsverfahren gegen einen Teilnehmer der vom Bündnis DSSQ organisierten Proteste gegen Dügida wegen Vermummung hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Freispruch plädiert. Sie würdigte damit die Gesamtsituation, dass sich der Angeklagte nur als Selbstschutz gegenüber fotografierenden Neonazis, vermummte habe.
Richter Kruse verhängte trotzdem eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zur Bewährung, die in Kraft tritt, sollte der Beschuldigte innerhalb von zwei Jahren noch mal straffällig werden.
Richter Kruse blendete in seiner Urteilsbegründung die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen aus und sah in Neonazisaufmärschen keine besondere Gefahrensituation für GegendemonstranInnen.
Im zweiten Prozess stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte ein, weil eine Widerstandshandlung weder auf einem Polizeivideo noch von den geladenen Polizeibeamten eindeutig bestätigt werden konnte. Bei der Anklage wegen Vermummung ging Richter Kruse über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus und verhängte eine Geldstrafe von 1250 Euro ebenfalls als Verwarnung mit einer zweijährigen Bewährungsfrist.